Wer Kaufmann ist wird in diesem Beitrag dargestellt. Es wird definiert, was ein Kaufmann im Rechtssinne ist, wie die Begriffe Handelsgewerbe, Istkaufmann, Kannkaufmann oder Kaufmann kraft Rechtsform für eine Rolle spielen. Zudem wird dargestellt, was Betrieb eines Gewerbes überhaupt bedeutet.

1         Definition Kaufmann

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.[1]

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.[2] Neben diesem sogenannten Istkaufmann sieht das Gesetz den sogenannten Kannkaufmann vor: ein gewerbliches Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb nicht schon Istkaufmann ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen, eine Löschung ist solange möglich, wie nicht die Voraussetzungen für einen Istkaufmann eingetreten sind.[3]

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten Besonderheiten: Ein Istkaufmann gibt es für diese Betriebe nicht.[4] Ein Land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen kann aber durch Eintragung in das Handelsregister zum Kannkaufmann gemacht werden, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, eine freie Löschung ist allerdings nicht möglich.[5] Ist mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ein Unternehmen verbunden, das nur ein Nebengewerbe des land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens darstellt, gilt das zum land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen gesagte auch für das im Nebengewerbe betriebene Unternehmen.[6]

Werden Unternehmen in bestimmten Rechtsformen betrieben, sind auf sie automatisch die für Kaufleute geltenden Vorschriften anzuwenden.[7] Diese Rechtsformen sind: GmbH[8], AG[9], KG, KG a. A.[10]. Genossenschaften gelten zwar nicht als Handelsgesellschaften, aber als Kaufleute[11]. Auch offene Handelsgesellschaften sind per Definitionem entweder Istkaufmann oder Kannkaufmann.[12] Auch Gesellschaften, kein Gewerbe, sondern die Verwaltung eigenen Vermögens betreiben, haben die Möglichkeit durch Eintragung Kannkaufmann zu werden.[13]

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.[14]

Treten Nichtkaufleute wie Kaufleute auf, müssen sie sich nach Rechtsscheingrundsätzen wie Kaufleute behandeln lassen.[15]

1.1        Handelsgewerbe

Wie dargestellt ist Istkaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Der Betrieb eines Handelsgewerbes setzt zum einen voraus, dass überhaupt ein Gewerbe betrieben wird und zum anderen, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.[16]

1.1.1     Gewerbe

Ein Gewerbe ist ein nach außen in Erscheinung tretendes, erlaubtes, selbständiges, planmäßig auf gewisse Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenes Unternehmen, das nicht den freien Berufen zuzuordnen ist oder eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit darstellt.

1.1.2     Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetriebs

Ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb muss entweder nach der Art, oder nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit erforderlich sein, damit ein Istkaufmann gegeben ist.

[1] § 1 Abs. 1 HGB.

[2] § 1 Abs. 2 HGB.

[3] § 2 HGB.

[4] §3 Abs. 1 HGB.

[5] § 3 Abs. 2 HGB.

[6] § 3 Abs. 3 HGB.

[7] § 6 Abs. 1 HGB.

[8] § 13 Abs. 3 GmbHG.

[9] § 3 Abs. 1 HGB.

[10] § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 AktG.

[11] § 17 Abs. 2 GenG.

[12] § 105 Abs. 1, 2 HGB.

[13] § 105 Abs. 2 HGB.

[14] § 5 HGB.

[15] (§ 5 HGB analog).

[16] Vgl. § 1 Abs. 2 HGB.