Durch den Widerruf von Darlehensverträgen oft zehntausende Euro Gewinn:

Widerruf von Darlehensverträgen

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen sind eine Vielzahl von Darlehensverträgen (Kreditverträge) auch noch zehn Jahre nach Vertragsschluss widerrufbar. Der Artikel zeigt u.a., worum es beim Themenkomplex „Widerruf von Darlehensverträgen“ geht, welches enorme Sparpotential auf Grund des Widerrufs besteht und  wie vorgegangen werden kann.

Durch Widerruf von Darlehensverträgen wird es oft möglich, Darlehen auch noch nach Jahren aufzulösen, ohne dafür eine Entschädigung an Banken zahlen zu müssen. Für Verbraucher ergibt sich daraus oft ein Vorteil von mehreren zehntausend Euro

Widerruf von Darlehensverträgen - Die Rechtsanwaltskanzlei Schemel prüft für Sie unverbindlich

Übersicht

Widerruf von Darlehensverträgen: Worum geht es?
Worum geht es beim Widerruf von Darlehensverträgen?

Von Verbrauchern abgeschlossene Darlehnensverträge (Kreditverträge) können in einer Vielzahl von Fällen widerrufen werden – auch noch Jahre nach Abschluss. Der Clou: Durch den Widerruf können Privatleute den Darlehensvertrag beenden, die Zinsbindung enftällt – und das alles ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So wird beispielsweise die Umschuldung in der derzeitigen Niedrigzinsphase attraktiv.

Darlehenswiderruf: Wie viele Darlehensverträge wurden schon widerrufen?

Wie viele Darlehensverträge bereits erfolgreich widerrufen wurden, weiß niemand genau. Angesichts der Vielzahl der von uns bearbeiteten Fälle sowie der bekanntgewordenen hunderten von Urteilen, von denen etwa die Stiftung Warentest auf ihren Internetseiten einige zusammengestellt hat, schätzen wir, dass bereits mehrere zehntausend Verträge erfolgreich widerrufen wurden. In jedem einzelnen Fall haben die Bankkunden erhebliche finanzielle Vorteile – vermutlich meist mehrere zehntausend Euro – aus dem Widerruf gezogen.

Widerruf von Darlehensverträgen: Die Vorteile des Widerrufs von Darlehensverträgen
Widerruf beim Darlehensvertrag: Was ist der Vorteil des Widerrufs?

Indem ein Kunde seinen Darlehensvertrag widerruft, kann ein laufender Darlehensvertrag beendet werden – und zwar ohne, dass der Kunde eine Entschädigung an die Bank für entgangene Zinsen (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen muss. 

Dies ist derzeit für den Verbraucher in so gut wie allen Fällen vorteilhaft. Wenn er das Darlehen nicht aus eigenen Mitteln zurückzahlen kann, ermöglicht ihm der Widerruf die Umschuldung in einen Kredit, der in den derzeitigen Zeiten der Niedrigzinsphase in so gut wie allen Fällen für die Kunden erheblich attraktiver ist. Und kann der Kunde das Darlehen aus Eigenmitteln zurückzahlen, spart er sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, die oft mehrere zehntausend Euro ausmacht.

Widerruf von Darlehensverträgen: Wieviel Geld spare ich durch den Widerruf?

Durch den Widerruf von Darlehensverträgen können in vielen Fällen erhebliche Summen gespart werden – teilweise mehrere zehntausend Euro. Wie hoch der Geldvorteil ist, hängt davon ab, in welcher Höhe Zinsen für den alten Vertrag gezahlt werden, wie lang die Zinsbindung noch läuft, wie hoch der noch zu zahlende Darlehensbetrag ist und – wenn ein neues Darlehen erforderlich ist – wie günstig das neue Darlehen verhandelt werden kann. 

Widerruf von Darlehensverträgen: Was sind die Voraussetzungen für den Widerruf?
Darlehensvertrag widerrufen: Wann können Darlehensverträge widerrufen werden?

Normalerweise können Darlehensverträge nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wenn aber – wie nach Schätzungen von Stiftung Warentest in der Mehrzahl der Fälle – über das Widerrufsrecht nicht korrekt durch die Bank belehrt wurde, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass die Verträge auch noch nach mehr als zehn Jahren widerrufbar sein können.

Darlehensvertrag widerrufen: Können Darlehensverträge wirklich noch nach Jahren immer noch widerrufen werden?

Die Frage, ob Darlehensverträge wirklich noch nach Jahren widerrufen werden können, ist berechtigt; schließlich können Verbraucher nach der Grundkonzeption des Widerrufsrechts ihre Zustimmung zum Vertragsschluss nur zwei Wochen, nicht aber jahrelang widerrufen. Doch es ist wirklich so: Wenn – wie vielleicht in der Hälfte der Fälle – nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und die Zustimmung zum Vertragsschluss kann z.B. noch nach zehn Jahren widerrufen werden. Die Folge: Der Vertrag wird rückwirkend wieder aufgelöst und Bankkunden können sich von teuren Verträgen lösen.

In welchen Fällen ist der Widerruf eines Darlehensvertrags nicht möglich, weil die Bank die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung verwendet hat?

Der Gesetzgeber hat festgehalten, dass eine Widerrufsbelehrung dann den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wenn das vom Gesetzgeber vorgesehene Muster verwendet wurde.

Dies gilt laut BGH-Urteil (BGH Urteil zum Vertrauensschutz bei Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung) grundsätzlich auch dann, wenn die Muster-Widerrufsbelehrung selbst nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nur so könne der Zweck erreicht werden, die Geschäftspraxis der Unternehmer zu vereinfachen sowie Rechtssicherheit herzustellen.

Der BGH hat allerdings klar gestellt, dass eine Berufung darauf, dass die verwendete Widerrufsbelehrung dem gesetzlich vorgesehenen Muster entspreche, nicht möglich sei, wenn das verwendete Widerrufsformular diesem Muster nicht in jeder Hinsicht vollständig entspricht. Die Entsprechung muss sowohl inhaltlich, als auch in der äußeren Gestaltung vollständig sein (BGH zur vollständigen Entsprechung der Musterwiderrufsbelehrung).

Eine solche vollständige Entsprechung liegt – so der BGH – dann nicht vor, wenn der Unternehmer den Text der Musterbelehrung bei der Abfassung der Widerrufsbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat. Dies gelte unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten soll.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nur bei Verwendung des vollständigen Musters der Unternehmer den Vertrauensschutz genießt.

Widerruf von Darlehensverträgen: Nach welcher Gesetzeslage bemisst sich, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist?

Ob eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, richtet sich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anwendbaren Recht.

Die Gesetzeslage hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt. Zunächst war das Recht zum Widerruf in Nebengesetzen geregelt, später wurde es in das BGB integriert. Eine Zeitlang war gesetzlich geregelt, dass das Widerrufsrecht spätestens nach sechs Monaten erlischt, doch verstieß diese Regelung gegen Gemeinschaftsrecht (soweit sie Haustürgeschäfte betraf) und wurde ersatzlos gestrichen (auch bei Haustürgeschäften, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, gilt die zeitliche Beschränkung auf Grund richtlinienkonformer Auslegung nicht).

Aufgrund gesetzlicher Ermächtigung hat das Bundesjustizministerium im Jahr 2002 ein Muster erarbeitet, bei deren Verwendung die Anforderungen des BGB an eine ordnungsgemäße Belehrung als erfüllt gelten sollten. Das Muster, das nach allgemeiner Auffassung selbst nicht den Anforderungen des BGB entsprach, wurde im Jahr 2008 überarbeitet. Die Musterbelehrung hat nunmehr auch nicht mehr nur mehr Verordnungscharakter, sondern ist als formelles Gesetz anzusehen.

 

Widerruf von Darlehensverträgen: Die Vorfälligkeitsentschädigung und der Widerruf des Darlehensvertrags
Darlehenswiderruf: Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadenersatz, den sich die Bank dafür bezahlen lässt, dass sie der Auflösung des Darlehensvertrags zustimmt, obwohl der Vertrag eigentlich noch eine gewisse Zeit bindend ist.

Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt oft bei mehreren zehntausend Euro.

Darlehenswiderruf: Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn ein Darlehensvertrag widerrufen wird?

Wenn ein Darlehensvertrag widerrufen wird, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dies ist gerade der Vorteil des Widerrufs gegenüber der einvernehmlichen Auflösung des Darlehensvertrags mit der Bank – der Kunde kann sich aus teuren Darlehensverträgen lösen und hat hierfür keine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.

Darlehenswiderruf: Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung macht für den Kunden oft den entscheidenden Faktor bei der Frage aus, ob sich der Widerruf eines Darlehens, dessen Vorteil darin liegt, dass gerade keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, lohnt.

Aus der frühzeitigen Auflösung des Darlehensvertrags darf die Bank nach der Rechtsprechung keine finanziellen Vorteile ziehen – nur eine dementsprechend angemessene Vorfälligkeitsentschädigung ist daher zulässig.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf dabei nur den Schaden umfassen, den die Bank als unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens erleidet. Maximal darf die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bzw. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung entrichtet hätte, betragen.

Widerruf von Darlehensverträgen: Der Ablauf eines Widerrufs eines Darlehensvertrags
Widerruf von Darlehensverträgen: Wie läuft der Widerruf von Darlehensverträgen ab?

Grob gesagt, läuft der Widerruf von Darlehensverträgen wie folgt ab: Vor dem Widerruf muss sich der Kunde fragen, ob der Widerruf in seiner speziellen Situation Sinn macht. Dazu sind die Vorteile des Widerrufs den Risiken gegenüber zu stellen und eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt der Vorteile bzw. Risiken zu ermitteln. Hierbei hilft die von uns angebotene unverbindliche Voreinschätzung im weiteren Prozess stehen wir beratend zur Seite. Fällt auf dieser Grundlage die Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, ist zunächst zu ermitteln, ob eine ggfs. noch ausstehende Restvaluta aus eigenen Mitteln an die Bank zurückgezahlt werden kann, oder ob dafür ein neuer Kredit (zu in der derzeitigen Niedrigzinsphase günstigeren Konditionen) abgeschlossen werden muss. In letztgenanntem Fall ist eine entsprechende Darlehenszusage, die noch nicht zur Abnahme des Kredits verpflichten darf, einzuholen. Nun kann der Vertrag vom Bankkunden selbst widerrufen werden und die ihm zustehenden Forderungen einzufordern. Auch hierbei stehen wir Ihnen auf Wunsch beratend zur Seite. Führt die Bank nunmehr den Widerruf anstandslos durch, kann – wenn dies erforderlich ist – das neue Darlehen aufgenommen, in jedem Fall kann dann die Restvaluta zurückgezahlt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Verweigert die Bank jedoch die Durchführung des Widerrufs, ist die Einschaltung eines Anwalts mit Kenntnissen zum Thema Widerruf von Darlehensvertrträgen erforderlich. Wir bieten hier an, die Rechtslage für den individuellen Fall den Banken darzulegen und der Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Außerdem bieten wir in enger Abstimmung mit dem Mandanten Betreuung bei der Frage an, ob die Einlegung einer Klage zu empfehlen ist. Für die Erhebung und Verhandlung der Klagen stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

Kosten des Widerrufs von Darlehensverträgen: Der Widerruf eines Darlehensvertrags und die Kosten
Kosten des Darlehenswiderrufs: Kostet mich der Darlehenswiderruf etwas?

Grundsätzlich kostet der Widerruf von Darlehensverträgen den Kunden nichts – im Gegenteil, er erhält in den allermeisten Fällen einen erheblichen Vermögensvorteil durch den Widerruf. Nur dann, wenn der Bankkunde anwaltliche oder gerichtliche Hilfe bei der Durchsetzung des Widerrufs benötigt, sind mit dem Widerruf von Darlehensverträgen Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten beim Widerruf hängt vom Streitwert ab.

Widerruf von Darlehensverträgen: Habe ich ein Kostenrisiko beim Widerruf von Darlehensverträgen?

Beim Widerruf von Darlehensverträgen besteht dann für den Bankkunden ein Kostenrisiko, wenn es sich nicht um einen zweifelsfreien Fall handelt. Und selbst in eigentlich zweifelsfreien Fällen ist ein Restrisiko nicht auszuschließen, da jederzeit Gesetzesänderungen oder Änderungen der bisher sehr verbraucherfreundlichen Rechtsprechung vorgenommen werden können.

Wird jedoch mit dem Widerruf umsichtig umgegangen, beschränkt sich das finanzielle Risiko auf die Anwalts- und eventuell Gerichtskosten. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert, der nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung nicht etwa der Darlehenssumme, sondern „lediglich“ dem Betrag entspricht, den sich der Bankkunde durch den Widerruf erspart. 

Ein Risiko besteht etwa, wenn die Widerrufsbelehrung nicht zweifelsfrei fehlerhaft ist oder wenn das Darlehen bereits seit langer Zeit abgewickelt ist (in letztgenanntem Fall besteht jedoch eine Tendenz der Gerichte, dennoch keine Verwirkung anzunehmen).

Kosten des Darlehenswiderrufs: Wie hoch sind die Anwaltskosten für die Durchsetzung des Widerrufs, wie hoch die Gerichtskosten?

Die Höhe der Anwaltskosten beim Widerruf von Darlehensverträgen sowie gegebenenfalls die Höhe der Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert ist der Wert, den der jeweilige Streit für den Kläger hat. Die Mehrheit der Gerichte nimmt bei Streitigkeiten um den Widerruf von Darlehensverträgen an, dass der Streitwert den ersparten Zinszahlungen entspricht.  

Darlehensvertrag widerrufen – Kosten: Beispiel für die Höhe der Anwaltskosten beim Darlehenswiderruf

Liegt der wirtschaftliche Vorteil eines Bankkunden, der ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen hatte, durch den Widerruf z.B. bei 20.000 Euro, so wird dieser Wert, also 20.000 Euro, von der Mehrzahl der Gerichte als Streitwert angenommen. Für die außergerichtliche Vertretung ergibt sich – wenn kein schwieriger Fall vorliegt – ein Betrag in Höhe von 1.171,67 Euro, wenn außergerichtlich ein Vergleich geschlossen wird, kommen in diesem Fall 1.113,00 Euro hinzu.

 

Widerruf von Darlehen – Kosten: Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten?

Ob die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten für den Widerruf von Darlehensverträgen zahlt, hängt zum einen davon ab, ob ein Risikoausschluss greift und zum anderen davon, ob die Rechtsschutzversicherung zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Maßgeblicher Zeitpunkt ist jedoch nicht wie oft angenommen der Abschluss des Darlehensvertrags, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Bank pflichtwidrig den Widerruf zurückweist bzw. nicht akzeptiert.

Ein Risikoausschluss greift z.B. meist nicht, wenn Immobilien zur Eigennutzung fertig erworben werden.

Rechtsschutzversicherte Bankkunden, die ihren Darlehensvertrag widerrufen wollen, sollten eine schriftliche Deckungszusage von ihrer Rechtsschutzversicherung holen. Es kommt allerdings durchaus vor, dass diese Deckungszusage pflichtwidrig verweigert werden – bei entsprechenden Zweifeln sollten Sie dies von einem Anwalt prüfen lassen. Wir stehen Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung. 

Kosten des Widerrufs von Darlehensverträgen: Muss die Rechtsschutzversicherung auch zahlen, wenn sie beim Vertragsschluss noch nicht abgeschlossen war?

Bestand zu dem Zeitpunkt, in dem der Darlehensvertrag erstmals widerrufen wurde, bereits eine Rechtsschutzversicherung, muss die Rechtsschutzversicherung auch dann zahlen, wenn der Kunde die Rechtsschutzversicherung im Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags noch gar nicht abgeschlossen hatte. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der behauptete Pflichtverstoß der Bank, mithin die Weigerung, das Widerrufsrecht anzuerkennen. Auf den Zeitpunkt der mangelhaften Information bei Vertragsschluss kommt es hingegen nicht an. Dies hat der BGH im Jahr 2013 ausdrücklich entschieden. Zu beachten ist allerdings die meist vereinbarte dreimonatige Sperrfrist nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags.

Darlehenswiderruf: Die Argumente Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei Widerruf von Darlehensverträgen nach Jahren
Darlehenswiderruf: Können bereits abgewickelte Verträge nach Abwicklung noch widerrufen werden?

Der BGH hat entschieden, dass auch Verträge, die bereits abgewickelt worden sind, danach noch widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Der BGH hat damit der anderslautenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung eine klare Absage erteilt. Der BGH begründet die Möglichkeit der Widerrufbarkeit bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung auch nach vollständiger Abwicklung damit, dass der Kunde mangels Kenntnis vom Widerrufsrecht eine bewusste Entscheidung nicht treffen konnte.

Nach dem BGH ist ein Widerruf nach Abwicklung möglich sowohl bei solchen Verträge, die durch Kündigung abgewickelt wurden, als auch bei solchen, bei denen beiderseits eine vollständige Leistungserbringung stattgefunden hat.

Darlehensvertrag widerrufen: Ist es nicht rechtsmissbräuchlich, Darlehensverträge noch nach Jahren zu widerrufen?

Aufgrund des Widerrufsrechts können Verbraucher normalerweise, wenn der Unternehmer korrekt über das Widerrufsrecht informiert, ihre Darlehensverträge zwei Wochen lang widerrufen. Wenn nun ein Darlehensvertrag z.B. noch sechs Jahre nach vollständiger Abzahlung widerrufen wird, liegt der Einwand des Rechtsmissbrauchs nahe. Doch hat sich der Gesetzgeber mehrfach mit der Frage konfrontiert gesehen, ob er das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen nach einem gewissen Zeitraum (z.B. ein Jahr) ausschließt, egal ob über das Widerrufsrecht korrekt informiert wurde, oder nicht. Der Gesetzgeber hat sich bei jeder Gesetzesrevision bewusst gegen eine solche zeitliche Begrenzung entschieden und damit dem Verbraucherschutz Vorrang eingeräumt.

Darlehenswiderruf: Gibt es zum Thema Verwirkung beim Darlehenswiderruf bereits ein Urteil des BGH?

Der BGH hat bezüglich der Verwirkung der Erklärung des Widerrufs entschieden, dass eine Verwirkung immer schon dann ausscheidet, wenn ein Unternehmen die Situation selbst herbeigeführt hat, indem es dem Kunden keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte. Auch dem Argument einer widersprüchlichen und damit unzulässigen Rechtsausübung hat der BGH mit der gleichen Begründung ausdrücklich eine Absage erteilt.

Diese Argumentation lässt sich eins zu eins auf den Widerruf von Darlehensverträgen übertragen. Als sich der BGH Mitte 2015 konkret zum Argument der Verwirkung des Widerrufs bei Darlehensverträgen äußern wollte, wurde die Revision kurz vor dem Termin seitens des Kunden zurückgenommen. Stiftung Warentest vermutet, dass die Kunden die Revision nur zurückgenommen haben, weil die beklagte Bank den Kunden ein lukratives Angebot gemacht hat – ein deutlicher Hinweis, dass die Bank befürchtet hat, dass der BGH dem Argument der Verwirkung des Widerrufs bei Darlehensverträgen nicht gefolgt wäre.

Darlehenswiderruf: Steht der Ausübung des Widerrufsrechts noch nach Jahren nicht der Einwand eines Bedürfnisses nach Rechtssicherheit entgegen?

Der BGH geht in Bezug auf das im Zusammenhang mit dem Widerruf von Darlehensverträgen von Banken (und Versicherungen) vorgebrachte Argument der Rechtssicherheit ein und weist darauf hin, dass schon der EuGH diesem Argument eine Absage erteilt hat. Der EuGH hatte ausgeführt, dass ein Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist, weshalb eine zeitliche Beschränkung der Ausübung des Widerrufsrechts nicht zulässig sei. Ein Unternehmen, das eine Situation, die es selbst herbeigeführt hat, dass es seinen unionsrechtlichen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, könne sich nicht auf Gründe der Rechtssicherheit berufen.

Widerruf von Darlehensverträgen: Lehnen alle Gerichte das Argument der Verwirkung bzw. des Rechtsmissbrauchs ab?

Einzelne Gerichte haben trotz der oben genannten, vom BGH und dem EuGH ausdrücklich ausgesprochenen Zurückweisung des Einwands des Rechtsmissbrauchs bzw. Widerrufs das Widerrufsrecht als verwirkt angesehen, wenn der Darlehensvertrag mehrere Jahre, nachdem das Darlehen (bei Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung) vollkommen zurückgezahlt wurde, widerrufen wurde. Diesen Gerichten sind jedoch auch seitdem eine Vielzahl anderer Gerichte entgegen getreten und haben dem Argument der Verwirkung widersprochen.

Widerruf von Darlehensverträgen: Beispiele für unwirksame Widerrufsbelehrungen
Beispiele für unwirksame Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen: Beispiele aus der Rechtsprechung des BGH
Beispiel für eine unwirksame Widerrufsbelehrung bei einem Darlehensvertrag (BGH): „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“

Der BGH hat folgende Widerrufsbelehrung für fehlerhaft befunden:

„Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an …

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen(z.B. Zinsen) herauszugeben.“

Das Berufungsgericht hatte noch ausgeführt, dass, wenn der Wortlaut genau dem Muster entspreche und nur diejenigen Sätze weggelassen würden, die auf den jeweiligen Vertrag keine Anwendung fänden, das Muster eingehalten sei, womit der Unternehmer seinen Belehrungspflichten genügt habe.

Der BGH führte aus, dass die Formulierung, wonach die Frist für den Widerruf „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne, nach ständige Rechtsprechung des BGH unzureichend sei, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Eine solche Belehrung sei nicht – wie erforderlich – umfassend, sondern irreführend. Die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermögliche es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen, er vermöge lediglich zu entnehmen, dass die Frist „jetzt oder später“ beginnen, der Beginn des Fristablaufs also gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der Verbraucher werde jedoch im Unklaren gelassen, welche – etwaigen – Umstände dies seien.

(Entschieden z.B. hier: BGH zur Formulierung „beginnt frühestens“ beim Widerruf)

Widerruf von Darlehensverträgen: Allgemeine Fragen zum Widerruf eines Darlehensvertrags

Widerruf von Darlehensverträgen: Was hat der Widerruf mit der Zurückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr zu tun?

Der Widerruf von Darlehensverträgen hat nur insoweit etwas mit der Zurückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren zu tun, als bei einem Widerruf des Darlehensvertrages auch gleichzeitg die Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten ist. Der BGH hat aber entschieden, dass selbst bei solchen Darlehensverträgen, die nicht widerrufen werden können, regelmäßig die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden kann – in voller Höhe. Wir behalten beide Aspekte im Blick, mit der Prüfung Ihres Vertrages durch uns werden also – ein entsprechender Auftrag vorausgesetzt – gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern.

Widerruf von Darlehensverträgen: Wie gehe ich vor?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein Informationsgespräch durchzuführen oder uns direkt Ihren Vertrag zuzusenden, den wir dann daraufhin prüfen, wie wir Ihnen beim Widerruf behilflich sein können. Nach Eingang Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen ein (für Sie) unverbindliches Angebot.

Widerruf von Darlehensverträgen: Welche Beispiele werden gesondert behandelt?

Ein Beispiel für einen Fall, in dem sehr oft eine Widerrufbarkeit des Darlehensvertrags noch möglich ist, ist etwa der Widerruf von Darlehen der VR Bank und Sparkasse.