Für Privatpersonen werden wir vor allem in verfahrenen Situationen tätig, in denen der Mandant auf Grund der rechtlichen Komplexität, persönlichen Befindlichkeiten des Gegenübers oder aus anderen Gründen selbst nicht mehr weiterkommt.

Dabei führen wir durchaus Prozesse, wenn dies im Sinne des Mandanten ist, bemühen uns aber, die Streitigkeiten im Vorfeld so auszuräumen, dass sie als endgültig beigelegt gelten können.

Auch im Bereich neutraler Streitschlichtungen kann auf einen ausgeprägten Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

 

Beispiele für Bereiche, in denen wir für Privatpersonen tätig geworden sind:

– Allgemeines Zivilrecht (Verträge, Zahlungsaufforderungen, unberechtigte Inanspruchnahme, Schadenersatz, Nachbarrecht u.ä.),

Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen und Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren, Rückforderung von Auszahlungsabschlägen bei KfW-Krediten,

– Bau-, Wohnungseigentums- und Mietrecht (Mietvertrag, Kündigung, Kautionsrückgabe, Wohnungseigentümerversammlung, Architektenvertrag, Immobilenkauf, Makler u.ä.),

– Verkehrsrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall, Bußgeldvervahren),

– Urheberrecht (Abmahnungen nach Filesharing oder Streaming, Rechte am Bild u.ä.),

– Reiserecht (Fluggastrechte, Entschädigungen u.ä.).

sowie insbesondere in komplizierten Fällen auch außerhalb der genannten Bereiche.

Rechtsanwaltskanzlei Schemel – Kanzlei für Unternehmen und Privatleute München