Der Bereich des Bankrechts und Finanzrechts ist mittlerweile nicht mehr nur für Banken von hoher Bedeutung.

Das Widerrufsrecht für Bankdarlehen hat im Besonderen Aufmerksamkeit erlangt. Mithilfe des „Widerruf-Jokers“ lassen sich Kredite häufig auch nach langer Zeit noch umschulden. Unter folgendem Link finden Sie Details zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen.

Viele neue Geschäftsmodelle etwa, bei denen erst einmal nicht ins Auge fällt, dass sie mit dem stark regulierten Bank- und Finanzmarkt Gemeinsamkeiten haben, weisen genau diese Gemeinsamkeiten auf. Es empfiehlt sich daher, schon frühzeitig zu prüfen, ob z.B. eine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen eingeholt werden muss.

Von einem anderen Standpunkt aus betrachtet, bietet diese Problematik auch nicht sofort ins Auge springende Möglichkeiten. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Vertragspartner seine Geschäfte ohne eine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder für Finanzdienstleistungen erbracht hat, obwohl er tatsächlich dazu verpflichtet gewesen wäre. Nicht selten lassen sich auf Grund der fehlenden Erlaubnis Schadenersatzansprüche oder Vertragsauflösungen durchsetzen.

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