Der folgende Beitrag soll die Entscheidung erleichtern, ob trotz bereits bestehendem Schutz als Unternehmenskennzeichen zusätzlich noch eine Marke eingetragen werden soll. Welche Aspekte sind bei der Entscheidung zu beachten? Wie lautet das Fazit zum Thema Markenschutz trotz bestehendem Schutz als Unternehmenskennzeichen?

1         Markenschutz trotz bestehendem Schutz als Unternehmenskennzeichen: Relevante Aspekte

1.1        Sachlicher Schutzumfang

Schutzgegenstand von Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.[1]

Schutzgegenstand von geschäftlichen Bezeichnungen sind hingegen die Bezeichnungen der Geschäftsbetriebe und Unternehmen selbst sowie Werktitel.[2] Einzelne Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens hingegen sind nicht Schutzgegenstand von geschäftlichen Bezeichnungen.

1.2        Räumliche Geltung

Während die (nationale) Marke stets deutschlandweit Schutzwirkung entfaltet, gilt dies für geschäftliche Bezeichnungen nur dem Grundsatz nach, der Schutz kann sich hier auch nur auf die Region beziehen. Dies kann aber nur der Fall sein bei Unternehmen, die nicht deutschlandweit anbieten.

Der räumliche Schutzbereich geschäftlicher Bezeichnungen endet zudem an den deutschen Grenzen, ein darüber hinausgehender Schutz wird durch die geschäftliche Bezeichnung nicht gewährleistet.

1.3        Entstehung des Schutzes

Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke, für die Prioritätsbestimmung ist der Anmeldetag maßgeblich. Der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen beginnt erst mit erstmaliger Benutzung im geschäftlichen Verkehr.

1.4        Übertragbarkeit

Marken sind, unabhängig vom Unternehmen, veräußerbar. Unternehmenskennzeichen sind jedenfalls dann, wenn das Unternehmenskennzeichen mit der Firma übereinstimmt, nicht ohne das Unternehmen veräußerbar.

1.5        Beweisbarkeit

Um gegen spätere Rechte vorgehen zu können, muss die Inhaberschaft des Rechts bewiesen werden. Bei der Marke ist dies unproblematisch mittels Nachweis der Anmeldung möglich. Bei Unternehmenskennzeichen muss die Benutzung im geschäftlichen Verkehr nachgewiesen werden, was aber meist – etwa durch Werbungen, Rechnungen oder ähnliches – möglich sein wird.

2         Markenschutz trotz bestehendem Schutz als Unternehmenskennzeichen: Fazit

Die Anmeldung eines Unternehmenskennzeichens als Marke ist in den folgenden Fällen empfehlenswert:

In anderen Fällen ist eine Markenanmeldung zum Schutz eines Unternehmenskennzeichens nicht erforderlich.

[1] § 3 Abs. 1 MarkenG.

[2] § 5 MarkenG.