Keine Markenmäßige Benutzung bei Beschreibenden Angaben: Urteilsbesprechung

Das Kammergericht Berlin hat einen Unterlassungsanspruch des Markeninhabers der Wortmarke „Stadt Land Fluss“ mit der Begründung verneint, dass der vermeintliche Verletzer, ein App-Anbieter, die Bezeichnung nicht markenmäßig, sondern beschreibend verwendet hat. Der vermeintliche Verletzer hatte eine App des Spieleklassikers unter…